Das außergesetzliche Handeln im BAMF zeigt, dass die „humanitäre“ Selbstermächtigung, die die Bundeskanzlerin praktiziert, auch in Kernbereichen des Staates am Werk ist. 

Aus dem Notizbuch: Zur BAMF-Affäre  

23.Juni 2018

Mitte Juni hätte ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung unserer Republik getan werden können. Am Freitag, den 15. Juni sollte im Deutschen Bundestag ein Antrag der FDP zur Abstimmung kommen, der aus Anlass des BAMF-Skandals die politischen Verantwortlichkeiten aufklären sollte. Das wäre – fast drei Jahre nach der einschneidenden und ohne parlamentarische Beratung getroffenen Entscheidung der Grenzöffnung – ein Schritt gewesen, um die Autorität des Parlaments (des demokratischen Gesetzgebers) wiederherzustellen. Es war eine Möglichkeit, die Veränderungen, die sich aus dieser Grenzentscheidung für die Entscheidungen weiterer staatlicher Instanzen und das Staatshandeln in Deutschland ergeben haben, öffentlich zu untersuchen und zu erörtern. Aber nichts davon ist geschehen. Der FDP-Antrag kam nicht zur Abstimmung. Der Untersuchungsausschuss wurde nicht eingerichtet. Der Bundestag hat diese Gelegenheit verstreichen lassen. Stattdessen wurde er mit einer Kanzler-Fragestunde zu allen möglichen Themen abgefertigt.

Es war der Abgeordnete Curio (AfD), der in diesem Rahmen die Kanzlerin immerhin zwang, etwas zur rechtlichen Grundlage ihrer Migrationsentscheidungen zu sagen. Und die Antwort? Die dürren Worte, die da dem Parlament hingeworfen wurden, sollten sich die Deutschen merken. Sie zeigen, mit welcher Nachlässigkeit in unserem Land mit Institutionen umgegangen wird und wie kurz der Weg zur Willkür ist, wenn die politische Führung sich auf besondere Notlagen und/oder eigene tiefe Überzeugungen beruft. Eine „außergewöhnliche humanitäre Situation“ habe es gegeben, erklärte Frau Merkel. Das ist die Legitimations-Formel, mit der Deutschland nun seit fast drei Jahren in der Migrationskrise regiert wird. Es ist eine Ersatzformel für ein Gesetz, durch das ja normalerweise das Regierungshandeln festgelegt und begrenzt wird. Es ist eine völlig maßlose Formel.

Gewiss ist inzwischen die Entwicklung weitergegangen und es hat sich gezeigt, dass der noch amtierenden Kanzlerin die Dinge zunehmend entgleiten. Aber es lohnt sich doch, diese Formel, in der sich die ganze Regierungsform der letzten Jahre spiegelt, etwas näher zu betrachten. Denn die Auseinandersetzung mit Merkel muss diese Form des Regierens (dies „Regime“ im weiten Wortsinn) betreffen, damit in Deutschland wieder eine institutionell gebundene Form des Regierens durchgesetzt wird.

◊◊◊

Merkels Ermächtigungsformel – Da gibt es das Wort „außergewöhnlich“. Das ist eine völlig vage Qualifizierung der Situation. Das umgangssprachliche Wort „außergewöhnlich“ ist in keiner Weise politisch oder rechtlich zwingend für eine Grenzöffnung. Es bezeichnet nur etwas Auffälliges, ohne Gefahr oder Chance, Schlechtes oder Gutes näher zu betrachten. Keine Gesetzesbestimmung arbeitet mit einer solchen Bezeichnung.

Das Wort „humanitär“ enthält einen globalen und pauschalen Hilfsanspruch. Ohne nähere Bestimmung und Begrenzung ist es eine völlig unerfüllbare Größe. Und so kann es zur Quelle von Fundamentalanklagen und politischem Extremismus werden: Jeder Versuch einer Begrenzung kann als „antihumanitär“ dargestellt werden. Würde ein Parlament begrenzende Maßnahmen beschließen, würde es sich sofort dem Vorwurf aussetzen „unmenschlich“ zu sein. Das Wort „humanitär“ interessiert sich nicht für die Schäden, die in einem Land, das sich unter den „humanitären Imperativ“ (Merkel) stellt, entstehen. Deshalb ist das Humanitäre kein gesetzesfähiger Begriff. Er kann kein demokratisch verantwortliches, und für die Folgen seines Handelns haftbares Staatswesen begründen. Er ist kein verfassungsfähiger Begriff.

Und dann ist da noch das Wort „Situation“. Damit erweckt Merkel den Eindruck, es gehe um einen zeitlich und räumlich eng begrenzten Vorgang: eine bestimmte Migrantenkolonne auf einer bestimmten Route. Aber die Entscheidung, die im Kanzleramt getroffen wurde, und die Maßnahmen, die veranlasst wurden, enthielten weder eine zeitliche Befristung noch eine räumliche Begrenzung auf einen bestimmten Grenzübergang. Überhaupt gibt es kein fassbares Schriftstück über die Merkel-Entscheidung, in der die „Situation“ definiert wird (und damit auch definiert wird, wann sie nicht mehr gegeben ist). Weder wurde so etwas jemals vom Kanzleramt veröffentlicht, noch wurde es dem Parlament zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt. Hätte man das getan und hätte man versucht, die Grenzöffnung als Gesetz zu fassen, wäre sofort offenbar geworden, dass dies gar nicht möglich war, ohne ein ganzes System von Gesetzen – darunter Bestimmungen des Grundgesetzes – aufzuheben.

◊◊◊

Politik ohne Staat (I) – So sehen sich die Deutschen in diesem Jahr 2018 einer Regierungsform gegenüber, die nun schon über mehrere Jahre – unter Berufung auf „außergewöhnliche Situationen“ – mit einer Art Notverordnungspolitik operiert. Maßnahmen, die nur als Ausnahme-Möglichkeiten ins Recht eingefügt wurden (wie die Aufnahme von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten), wurden zur ständigen Normalität und sogar als „moralischer Imperativ“ zum höheren Gesetz erklärt. In der Realität lief dies nur auf eine Selbstermächtigung der Regierung hinaus. Dies wird durch die nachlässigen, dürren Mitteilungen, die die Kanzlerin für Parlament und Öffentlichkeit übrighat, unterstrichen. Diese Sprache ist weder gesetzesfähig noch gesetzeswillig. Die Selbstermächtigung ist auch der Kern des BAMF-Skandals. Diejenigen, die in verschiedenen BAMF-Außenstellen ganzen Hundertschaften von Migranten ohne Prüfung den Asylstatus verliehen haben, berufen sich auf dieselbe „außergewöhnliche Situation“, auf die sich die Kanzlerin im Bundestag beruft. Die Verhinderung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses über diese Affäre ist daher Teil eines größeren Vorgangs: der Aushebelung zentraler Instanzen des Verfassungsstaates.

◊◊◊

Politik ohne Staat (II) – Angesichts dieser verheerenden Woche für unser Staatswesen und einer um sich greifenden Anarchie im Alltag ist es höchste Zeit für eine Bilanz. Es geht in Deutschland nicht nur um „Schludrigkeiten der Behörden“ und auch der Begriff „Staatsversagen“ ist nicht ausreichend. Es geht um Staatsauflösung. Was sich bei der Euro-Rettung schon ankündigte, wurde bei der Migrationspolitik unübersehbar: Die rechtsstaatliche Ordnung hat ihre Eindeutigkeit und ihre bestimmende Kraft für unser Land verloren. Die Verfassung hat ihre verfassende Kraft eingebüßt. Das Deutschland des Grundgesetzes hat sich in eine Vielzahl einzelner Rechtsansprüche, die einander durchkreuzen, aufgelöst.

◊◊◊

Politik ohne Staat (III) – Man kann den Staat für eine gefährliche politische Konstruktion halten. Aber ungleich gefährlicher ist eine Politik ohne Staat.

◊◊◊

Die Migrationskrise als zweifache Staatsauflösung – Es wird häufig übersehen, dass die Willkür der deutschen Migrationspolitik nicht nur in der Grenzöffnung besteht, sondern dass es hier ein zweites Grundelement gibt: die willkürliche Verteilung der Migrantenmassen im Land. Es wurde nicht nur die Hoheit über die Grenze aufgegeben, sondern auch die Hoheit im Territorium Deutschlands. Statt zunächst einmal die Migranten in Grenznähe festzuhalten, wurde die Migrationswelle einfach weitergeleitet. Den Migranten war es weitgehend selbst überlassen, wo sie sich sammelten. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine durchsetzbare Wohnsitzauflage. Weil nicht nur der Bund, sondern auch die Länder sich weigerten, die einströmende Masse verpflichtend in Lagern unterzubringen, wurde sie auf der kommunalen Ebene den Verwaltungen (und den Bürgern) vor die Tür gesetzt. Damit wurde sehenden Auges zugelassen, dass eine Situation hergestellt, in der es nachweislich unmöglich war, Identitäten zu prüfen und Aufenthaltsorte eindeutig festzustellen. Und diese grobe Verletzung von Schutzpflichten eines Verfassungsstaates wurde der Bevölkerung auch noch als „Integration“, die „gesellschaftlich“ zu leisten sei, angedreht. Dies war der zweite grundlegende Rechtsbruch nach der Auflösung der Grenzhoheit.

◊◊◊

Politik ohne Staat (IV) – Die freiheitliche Demokratie in Deutschland ist nicht einfach ein Produkt „der Gesellschaft“. Sie ist durch einen Schutzvertrag zwischen Gesellschaft und Staat begründet. Der Staat ist nicht alles, aber die Gesellschaft ist es auch nicht. Wir haben uns seit den 1960er Jahre mehr und mehr daran gewöhnt, alles als „gesellschaftlich bedingt“ zu sehen. Margret Thatcher hat hier schon sehr richtig ihr Fragezeichen gemacht, was „Gesellschaft“ überhaupt heißen soll – dies Gebilde ist für sich viel zu vage, formlos und hilflos. Entsprechend irrig ist die Vorstellung, man können die Massenmigration „der Gesellschaft“ anvertrauen und sie als „gesellschaftliche Integration“ betreiben. Nimmt der Staat die besonderen Aufgaben, die er treuen Händen übernommen hat, nicht mehr wahr, zerbricht die Gesellschaft. Die Einhegung der Massenimmigration ist eine besondere Probe, ob dieser Schutzvertrag noch besteht.

◊◊◊

Verfassungsbruch – Das unkontrollierte Weiterleiten der Migrantenwelle ins deutsche Inland steht in Widerspruch zu ausdrücklichen Vorkehrungen des Grundgesetzes. Im Artikel 11 des Grundgesetzes, der vom Grundrecht der Freizügigkeit handelt („Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“), wird in Absatz 2 ausdrücklich festgelegt, dass diese Freizügigkeit eingeschränkt werden kann, und zwar für die Fälle,

„…in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.“

Es ist kaum zu bestreiten, dass angesichts der in Deutschland eindringenden Massen genau diese Sachlage gegeben war und mithin eine Einschränkung der Freizügigkeit ausdrücklich verfassungskonform gewesen wäre. Diese Einschränkung wurde ja nicht aus einer Laune oder der Vollständigkeit halber in das Kapitel „Grundrechte“ aufgenommen, sondern wegen des Wissens um die Bedrohung, die eine anarchische Migration für ein freiheitlich-demokratische Republik darstellt. Es ist erstaunlich, dass diese Disposition des Grundgesetzes (und die teilweise drakonischen Auflagen, die den damaligen deutschen Flüchtlingen gemacht wurden) in der heutigen politischen Diskussion kaum eine Rolle spielt. Die Massenmigration seit 2015 ist der historische Probefall, ob das heutige Deutschland die Krisenvorkehrungen seiner Verfassung noch ernst nimmt. Auch an dieser Stelle zeigt sich, dass Merkels „offenes Deutschland“ nicht mehr das Deutschland des Grundgesetzes ist.

◊◊◊

Der staatspolitische Kern der BAMF-Affäre (I) – Das BAMF hat die inländische Verteilung der Migrationsmassen seit 2015 nicht zu verantworten. Es wurde damit beauftragt, diese Flutung des Landes nachträglich – möglichst schnell und möglichst geräuschlos – in einen „legalen“ Zustand zu überführen, was in der Realität nur auf einen scheinlegalen Zustand hinauslaufen musste. Der Skandal der Bremer Außenstelle des BAMF besteht darin, dass hier die Scheinlegalisierung mit eklatanten Rechtsbrüchen, planvoll und organisiert betrieben wurde – unter aktiver Mitwirkung der Behördenleiterin. Und dass die Sache dann behördenintern mit einer Gehaltskürzung und einer Versetzung verdeckt gehalten wurde. Damit wurde signalisiert, dass in Merkels „außergewöhnlicher humanitärer Situation“ auch eine organisierte außergesetzliche „humanitäre“ Vergabe von Aufenthaltstiteln ohne strafrechtliche Verfolgung durchgeht.

◊◊◊

Der staatspolitische Kern der BAMF-Affäre (II) – Geht es um eine Korruptionsaffäre? Die Beteiligten haben das weit von sich gewiesen und „ideelle“ Gründe für ihr Handeln in Anspruch genommen. Ist ihr Vergehen deshalb weniger gravierend? Ganz im Gegenteil. Das humanitäre Motiv ist viel gefährlicher, weil es viel prinzipieller dem geltenden Gesetz den Gehorsam versagt. Ein korrupter Täter, der egoistisch Geld abgreift, stellt das Asylgesetz nicht in Frage. Aber der humanitäre Täter spricht dem Gesetz seine Legitimität ab und versucht, es möglichst weitgehend außer Kraft zu setzen.

◊◊◊

Immer weitere Kreise – Ein Leserbrief, der am 22. Juni in der FAZ erschien, lässt ahnen, wie weit sich die Auflösung staatlicher Hoheitspflichten im Namen der „außergewöhnlichen humanitären Situation“ ausgebreitet hat. Der Leser Hellmut Cramer (Eckernförde) nennt Indizien für „weitere, nicht nachvollziehbare Verfahrensabläufe zugunsten von Asylbewerben“. Er beschreibt zunächst Gerichtsurteile zu Gunsten syrischer Staatsangehöriger, die ohne nähere Prüfung des Einzelfalls erfolgt seien:

„Im zweiten Halbjahr 2016 wurden von der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig durch Gerichtsbescheid in 376 Verfahren Entscheidungen getroffen, in welchen den Klagen syrischer Staatsangehöriger auf die Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus nach Paragraph 3, Abs. 1 AsylG teilweise oder vollständig stattgegeben worden ist. Alle mit derselben Begründung, dass die Kläger bei der Wiedereinreise nach Syrien mit Verfolgung …rechnen müssten. Die von den Klägern individuell geltend gemachten Verfolgungsgründe bei der Ausreise aus Syrien… wurden vom Gericht nicht geprüft. Die Entscheidungen ergingen im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung durch den Einzelrichter.“

Das BAMF hätte gegen diese pauschalisierte Anerkennung einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen können. Aber dies geschah nur in 65 Fällen. Der Autor des Leserbriefs schreibt:

„Warum das in Nürnberg für Berufungsangelegenheiten zuständige Referat des BAMF in über 300 Verfahren des Verwaltungsgerichts Schleswig keine Rechtsmittel eingelegt hat und diese damit rechtskräftig werden ließ, ist mir nicht erklärlich.“

Sicher wird auch dies Verhalten mit dem „Zeitdruck“ und damit wiederum mit der „humanitären Ausnahmesituation“ begründet. So erweist sich das neue „humatinäre Grundgesetz“ als großer Zerstörer von Recht und Gesetz in Deutschland.

◊◊◊

Die Migrationskrise wird zur Staatskrise – Aber trotz aller Versuche, diesen Zerstörungsprozess im Verborgenen ablaufen zu lassen, ist er nun ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Das ist ein gutes Zeichen. Es zeigt sich, dass selbst ein so komplexes Netzwerk wie es die Regierungsform ist, die wir provisorisch und ewas irreführend mit dem Namen „Merkel“ benennen, nicht allmächtig ist. Die Migrationskrise kann nicht in dem großen Topf „gesellschaftliche Integration“ zum Verschwinden oder zum Abklingen gebracht werden. Das bedeutet aber, dass nun der Staat ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Denn um seine Zerstörung und um seine Wiederherstellung geht es. Das ist das entscheidende Kettenglied. Wer denkt, die Sache besser und tiefer zu verstehen, wenn er von einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung spricht, verfehlt dies Kettenglied. Er tut sich auch schwer, den Fortschritt der Auseinandersetzung zu erkennen, den die letzten Wochen gebracht haben.

◊◊◊

Der Verfassungsstaat (I) – Das hat für die Opposition im Lande eine Konsequenz. Der Rechtsstaat rückt in den Fokus der politischen Auseinandersetzung. Ohne Recht und Gesetz und ohne die besondere Institution des Staates, die ihm flächendeckende Geltungskraft im Lande verschaffen kann, gibt es keine Wehrhaftigkeit. Angesichts der Größe der Krise und angesichts des Übergreifens dieser Krise auf den Staat der Bundesrepublik hat diese Auseinandersetzung historische Ausmaße. Es geht nicht nur um einen Regierungswechsel, sondern um eine Änderung der Regierungsform. Die Konstellation, in der das Ringen um den Verfassungsstaat die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Auseinandersetzungen bündelte, kehrt wieder.

◊◊◊

Der Verfassungsstaat (II) – In ihrer bisherigen Geschichte haben die Deutschen nicht viel Zeit gehabt, ein republikanisch-starkes und demokratisch-gebundenes Staatswesen zu erleben und hier eine feste Tradition auszubilden.

◊◊◊

Der Verfassungsstaat (III) – In der Opposition gegen die Politik des Merkelismus gibt es eine Neigung, die Auseinandersetzung zu „kulturalisieren“ – sie als Kulturkampf zu verstehen. Das ist sicher nicht völlig abwegig. Es gibt in der Tat Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen kulturellen Prägungen und – im weltweiten Maßstab – zwischen verschiedenen Kulturkreisen. Aber die kulturelle Frontstellung ist zu vielschichtig und deshalb nicht wirklich wehrhaft. Die Durchsetzung einer bestimmten Kultur in allen ihren Details wäre ein uferloses Unterfangen. Ein solcher Versuch könnte auch leicht in eine neue, allzu enge Vormundschaft umschlagen. Oder, verheerender noch, in einen unendlichen, nicht zu gewinnenden Bürgerkrieg. Es muss also um einen Kern von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Errungenschaften und Normen, die das Niveau eines freiheitlich-demokratischen, souveränen Landes gewährleisten. Dieser Kern ist der Stoff, aus dem unser Land gebaut ist und ein bestimmtes, geschichtliches Niveau erreicht hat. Die Sicherung dieses Niveaus und die Tradierung des Kerns von Errungenschaften und Normen – das ist die konservative Aufgabe, die in der heutigen Situation ansteht. Sie wird durch die Migrationskrise besonders deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Krise zwingt die Deutschen, sich auf ihr Niveau als Land zu besinnen und den Verfassungsstaat als wehrhafte, praktische Bastion zu verstehen, um dies Niveau zu behaupten.

◊◊◊

Der Verfassungsstaat (IV) – Die Werteformel des „Humanitären“ ist nicht verfassungsfähig. Wird sie zum Verfassungsersatz, wird sie zur nivellierenden Leerformel, die in ein Niemandsland führt. Diese Formel kann auch zur Ermächtigungsformel werden, in deren Namen die Gesetzesbindung der Verwaltung aufgelöst wird. Das zeigt der BAMF-Skandal.